Parkordnung

Lieber Besucher,

Wir hoffen, dass Sie angenehme Stunden in unserem Park verbringen werden. Wir bitten Sie, mit uns zusammenzuarbeiten, um Ihren Aufenthalt und den Ihrer anderen Gäste so angenehm wie möglich zu gestalten. Das bedeutet, dass sowohl Sie als auch wir eine Reihe von Grundregeln beachten müssen.

Artikel 1: Anwendbarkeit

  1. Sobald Sie die Räumlichkeiten betreten, akzeptieren Sie die Anwendbarkeit dieser Bestimmungen und verpflichten sich, alle Vorschriften und die Anweisungen unseres Personals strikt zu befolgen.
  2. Für alle Fälle und/oder Situationen, die nicht durch diese Bestimmungen abgedeckt sind, behalten wir uns das Recht vor, mündlich und/oder schriftlich zusätzliche Regeln aufzustellen, an die die Besucher gebunden sind.
  3. In diesen Bestimmungen umfassen die Begriffe „das Gelände“ und „das Unternehmen“ auch den Spielplatz, die gastronomischen Einrichtungen, die Parkplätze, die Fahrradabstellplätze und andere Orte auf dem Gelände.
  4. Die Vorschriften wurden ausgearbeitet, um Ordnung und Sicherheit in unserem Unternehmen zu gewährleisten.

Artikel 2: Allgemeines

  1. Werbung, öffentliche Umfragen, Zählungen, Sammlungen und das Anbieten von Waren und Dienstleistungen auf dem Gelände sind nicht gestattet, es sei denn, Sie haben eine schriftliche Erlaubnis vom Standortverwalter erhalten.
  2. Das Verbreiten von (religiösen) Überzeugungen oder das Abhalten von Demonstrationen auf dem Gelände ist nicht gestattet, es sei denn, Sie haben eine schriftliche Genehmigung des Filialleiters.
  3. Während ihres Aufenthalts auf dem Gelände müssen sich die Besucher im Einklang mit der öffentlichen Ordnung, den guten Sitten und den Regeln des Anstands verhalten, die im Hinblick auf die Art der besuchten Aktivität gelten.
  4. Wir bitten Sie dringend, auf den ausgewiesenen Wegen, Straßen und/oder Plätzen zu bleiben.
  5. Das Fotografieren und Filmen ist erlaubt, sofern es für private Zwecke geschieht.
  6. Die Veröffentlichung von Bild- und/oder Tonmaterial ist verboten, es sei denn, wir haben vorher eine schriftliche Genehmigung erteilt.
  7. Es ist möglich, dass Sie als Gast fotografiert oder gefilmt werden. Wir behalten uns das Recht vor, dieses Material zur Veröffentlichung zu verwenden.
  8. Vorsätzliches Lärmen und die hörbare Benutzung von Radios, Recordern und anderen Tonträgern ist nicht gestattet. Bei absichtlicher Lärmerzeugung ist das Personal befugt, den Tonträger zu konfiszieren.

Artikel 3: Zugang

  1. Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Der Zutritt zum Gelände ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte durch die dafür vorgesehenen Tore gestattet und verliert beim Verlassen des Geländes seine Gültigkeit.
  3. Der Nachdruck und der Handel mit Wertpapieren, wie z.B. Eintrittskarten oder Rabattgutscheinen, ist verboten. Dies wird zur Anzeige gebracht. Wenn Wertpapiere weiterverkauft werden, werden sie von uns für ungültig erklärt.
  4. Das Klettern auf oder über Mauern und Zäune ist nicht erlaubt.
  5. Sie sollten die Eintrittskarte und/oder Ihre Dauerkarte während Ihres Aufenthalts auf dem Gelände an einem sicheren Ort aufbewahren und sie auf Verlangen eines unserer Mitarbeiter vorzeigen. Dies kann bedeuten, dass Sie Kopfbedeckungen, Sonnenbrillen oder andere gesichtsbedeckende Kleidungsstücke vorübergehend ablegen müssen. Auf diese Weise wird Ihre Privatsphäre respektiert.
  6. Für Teile des Geländes können zusätzliche Eintrittsgelder erhoben werden.
  7. Die Eintrittskarte ist nur am Tag der Ausstellung oder für den auf ihr angegebenen Zeitraum gültig.
  8. Wenn Sie eine Eintrittskarte oder eine Dauerkarte besitzen, gibt es unter keinen Umständen ein Geld-zurück-Programm.
  9. Eintrittskarten und/oder Dauerkarten bleiben das Eigentum unseres Unternehmens. Sie können beschlagnahmt werden, wenn der Besitzer sich unangemessen verhält oder gegen diese Bestimmungen verstößt.
  10. Kinder unter 9 Jahren dürfen die Räumlichkeiten nur unter ständiger Aufsicht und Anleitung eines Erwachsenen (mindestens 18 Jahre alt) betreten.
  11. Wir behalten uns das Recht vor, die Öffnungstage und/oder -zeiten während der Saison zu ändern.
  12. Wir sind berechtigt, (jeden) Teil der Website zu schließen, ohne unseren Besuchern eine Entschädigung zahlen zu müssen.
  13. Es ist verboten, sich außerhalb der Öffnungszeiten auf dem Gelände aufzuhalten.
  14. Im Zusammenhang mit der Sicherheit unserer Gäste behalten wir uns das Recht vor, unsere Türen bei einem hohen Besucheraufkommen zu schließen. Dies gilt auch für Dauerkarteninhaber.
  15. Hunde sind im Park nicht erlaubt.

Artikel 4: Parken

  1. Auf unserem Gelände gelten die allgemeinen Verkehrsregeln. Um Verkehrsbehinderungen zu vermeiden, befolgen Sie bitte die Anweisungen unseres Personals. Sollten Sie sich nicht an die Verkehrsregeln und/oder Anweisungen halten, sind wir berechtigt, Ihr Fahrzeug auf Ihr Risiko und auf Ihre Kosten vom Parkplatz zu entfernen.
  2. Es liegt an Ihnen, dafür zu sorgen, dass Ihr Auto ordnungsgemäß verschlossen ist und dass Sie keine Wertsachen in Ihrem Auto zurücklassen.
  3. Autos sollten auf dem Parkplatz auf den dafür vorgesehenen Plätzen geparkt werden, Fahrräder und Mopeds in den Fahrradschuppen.
  4. Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr und wir übernehmen keine Haftung für eventuelle Schäden.

Artikel 5: Sicherheit und Haftung

  1. Wir haften nicht für Unfälle, Verluste, Diebstähle, Schäden oder Belästigungen, die durch Insekten wie Wespen, Zecken, Prozessionsraupen usw. verursacht werden. Wir haften nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder eines zurechenbaren Mangels seitens der Geschäftsleitung oder unserer Mitarbeiter. Die Haftung für andere Schäden wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Die Abfälle sollten in den dafür vorgesehenen Behältern oder Containern auf dem Gelände entsorgt oder mitgenommen werden.
  3. Besucher sollten gefundene Gegenstände auf dem Gelände an unsere Mitarbeiter übergeben.
  4. Unsere Mitarbeiter dürfen Ihre Jacke/Tasche(n) sehen.
  5. Im Falle eines Diebstahls wird jederzeit die Polizei benachrichtigt.
  6. Als Elternteil oder Aufsichtsperson von Kindern oder Gruppen sind Sie für diejenigen verantwortlich, die unter Ihrer Aufsicht die Räumlichkeiten besuchen. Eltern und Aufsichtspersonen (oder die jeweilige Einrichtung) haften für Schäden, die von den ihnen anvertrauten Personen verursacht werden.
  7. Zu Ihrer und unserer Sicherheit befolgen Sie bitte die Anweisungen unseres Personals.
  8. Das Mitführen von Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten. Wir behalten uns das Recht vor, deren Besitzer vom Gelände zu verweisen, möglicherweise in Zusammenarbeit mit der Polizei.
  9. Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln stehen, mit Betäubungsmitteln handeln oder im Besitz von Betäubungsmitteln sind oder die Ordnung auf andere Weise stören, kann der Zutritt verweigert oder verweigert werden, ohne dass ein Anspruch auf Entschädigung besteht.
  10. Vermüllung und/oder Vandalismus, körperliche oder verbale Gewalt oder anderes unerwünschtes Verhalten gegenüber anderen Besuchern und unseren Mitarbeitern werden nicht toleriert. Personen, die sich eines solchen Verhaltens schuldig gemacht haben, werden, falls erforderlich, mit Hilfe der Polizei des Geländes verwiesen.
  11. Unser Gelände wird sorgfältig gepflegt. Sollten Sie dennoch auf eine unsichere Situation und/oder Schäden stoßen, melden Sie dies bitte so schnell wie möglich einem unserer Mitarbeiter. Auch wenn Sie selbst unbeabsichtigt einen Schaden verursachen, melden Sie dies bitte einem unserer Mitarbeiter, bevor Sie das Gelände verlassen.
  12. Sie müssen die Brandschutzvorschriften und -schilder beachten. Es ist verboten, Feuer zu entzünden.
  13. Bitte beachten Sie, dass es zum Schutz Ihrer und unserer Sicherheit und unseres Eigentums eine Kameraüberwachung geben kann.

Artikel 6: Nutzung von Spielgeräten/Attraktionen und anderen Einrichtungen

  1. Sofern nicht anders angegeben, stehen Ihnen die Attraktionen und sonstigen Einrichtungen zur Verfügung. Wo angegeben, müssen Sie für deren Nutzung bezahlen.
  2. Bei der Nutzung von Attraktionen und anderen Einrichtungen sind die Anweisungen/Benutzungsregeln zu befolgen, die auf den Schildern stehen oder von unserem Personal angegeben werden.
  3. Für eine Reihe von Attraktionen gibt es möglicherweise Nutzungsbeschränkungen, wie etwa eine Mindest- oder Maximalhöhe oder ein bestimmtes Alter. Aus Sicherheitsgründen sind Sie verpflichtet, sich an diese Vorschriften zu halten. Sollten Sie die Anweisungen/Benutzungsregeln nicht befolgen, sind unsere Mitarbeiter berechtigt, Ihnen die Nutzung der Attraktion oder Einrichtung zu verweigern, ohne dass Sie Anspruch auf Schadenersatz haben. Dies gilt auch, wenn Sie versuchen, sich in der Schlange der Wartenden vorzudrängen.
  4. Wir haften nicht für Schäden, die sich aus der Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisungen/Regeln ergeben.
  5. Die Nutzung von Attraktionen, Einrichtungen und/oder Spielgeräten erfolgt auf eigene Gefahr. Auch das Schwimmen und andere Formen der Freizeitgestaltung erfolgen auf eigene Gefahr.

Artikel 7: Kleidung

  1. Das Tragen von Badekleidung ist verboten, außer in den Badeorten und ihrer unmittelbaren Umgebung.
  2. Es ist verboten, sich mit nacktem Oberkörper auf dem Gelände aufzuhalten, außer an den Badestellen und deren unmittelbarer Umgebung.
  3. In Bezug auf religiöse Äußerungen in Form von Kleidung gelten die Regeln des niederländischen Rechts. Zusätzliche Beschränkungen können aus Gründen der Sicherheit oder Hygiene auferlegt werden.

Artikel 8: Sonstiges

  1. In allen Fällen, die nicht durch diese Bestimmungen abgedeckt sind, entscheidet die Geschäftsleitung.
  2. Die Ungültigkeit einer Klausel dieser Parkordnung berührt nicht die Gültigkeit aller anderen Klauseln.
  3. Das Mitbringen von (Fußball-)Bällen ist im Spielpark verboten.
  4. Es ist verboten, eigene alkoholische Getränke mitzubringen.

Ergänzungen zur Parkordnung

Sanitäre Einrichtungen

  • Werden Sie helfen, die Toiletten so sauber wie möglich zu halten? Wir kontrollieren die Toiletten regelmäßig. Wenn Sie dennoch nicht zufrieden sind, können Sie dies einem unserer Mitarbeiter melden.
  • Das Rauchen ist auf den Toiletten nicht gestattet.
  • Bitte werfen Sie Windeln und Binden in die dafür vorgesehenen Eimer.

Reklamationen

  • Obwohl wir unser Möglichstes tun, um Ihren Besuch in unserem Park so angenehm wie möglich zu gestalten, kann es dennoch zu Beschwerden kommen. Bitte melden Sie diese so schnell wie möglich und wir werden versuchen, Ihnen so gut wie möglich zu helfen.

Schwimmbad

  • Die Tiefe des Beckens reicht von 20 cm bis 45 cm.
  • Es gibt keine ständige Beaufsichtigung des Pools. Aus Sicherheitsgründen ist es gut, aufeinander und insbesondere auf die Kinder aufzupassen.
  • Tauchen ist im Pool nicht erlaubt.

Zusammenfassend

Die Direktion wünscht Ihnen angenehme Stunden und viel Spaß. Wir hoffen, dass diese Parkregeln dazu beitragen werden.

Management
Spielpark Kleine Schweiz